Feuerwerksregelung
Mo, 23. Dezember 2024
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Das Pyrotechnikgesetz 2010 (§ 38) verbietet das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ganzjährig.
Es sein denn, die Verwendung erfolgt im Rahmen einer genehmigten Mitverwendung gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs 4 PyroTG, die eine bescheidmäßige Einzelentscheidung mit den erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen darstellt.
Zusätzlich appellieren wir an alle Gemeindebürger/innen, Rücksicht auf die Mitbürger/innen sowie auf die Haustiere zu nehmen.
Adresse
Landstraße 2
4615 Holzhausen
Telefon:
+43 7243 57155
Fax:
+43 7243 57555
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