Grundwissen über Minischweine
So, 19. August 2018
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- Minischweine werden ca. 15 Jahre alt
- Jedes Minischwein muss entsprechend der Tierkennzeichnungsverordnung behördlich registriert werden
- Das Tierschutzgesetz schreibt eine Haltung von mindestens zwei Schweinen vor
- Eine ausschließliche Wohnungshaltung ist ebenfalls verboten
- Da Minischweine hitzeempfindlich sind, benötigen sie einen schattenspendenden Unterstand
- Suhlmöglichkeiten müssen zur Regulation der Körpertemperatur vorhanden sein
- Kleine Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt mit dem Schwein allein sein
- Die Fütterung von Küchenabfällen und Speiseresten ist verboten, empfehlenswert sind im Handel erhältliche Fertigfuttermittel
- Heu,Stroh,Obst und Gemüse bieten dem Schwein über den Tag verteilt willkommene Beschäftigungsmöglichkeiten
- Frisches Wasser muss immer frei verfügbar sein
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Fotos
Impressum
Rechtsform: freiberufliche Tätigkeit Mag. Christian Russinger, Tierärztegemeinschaft Innviertel Ges.n.b.R
Kammer/Verband: Tierärztekammer
Sonstige Aufsichtsbehörde: BH Braunau am Inn
UID: ATU 40007808
Sparten: Gesundheit » Tierarzt , Gesundheit
Direktzugriff: https://tierarzt-russinger.stadtausstellung.at